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Überstundenrechner

Zählt die Stunden über der vereinbarten Wochenarbeitszeit.

Schwelle laut Vertrag : 40h. Deshalb zählt hier der Vertrag: das Arbeitszeitgesetz kennt keine wöchentliche Regelarbeitszeit. § 3 ArbZG begrenzt den einzelnen Werktag auf acht Stunden, ausnahmsweise zehn, wenn im Schnitt über sechs Monate acht Stunden eingehalten werden, bei sechs Werktagen also 48 Stunden je Woche. Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht: er steht im Arbeits- oder Tarifvertrag und ist hier noch hinzuzurechnen.

Wochenaufschlüsselung

  • Normale Stunden40 h × 15 € = 600 €
  • Stunden über der Schwelle7 h × 15 € = 105 €
  • Brutto-Gesamtkosten705 €

Stunden über dem Vertrag : 7 h

So funktioniert es

Geben Sie Vertragsstunden, tatsächlich gearbeitete Stunden und Stundenlohn ein. Maßgeblich ist Ihr Vertrag: das Arbeitszeitgesetz kennt keine wöchentliche Regelarbeitszeit. § 3 ArbZG begrenzt den einzelnen Werktag auf acht Stunden, ausnahmsweise zehn, wenn im Schnitt über sechs Monate acht Stunden eingehalten werden, bei sechs Werktagen also 48 Stunden je Woche. Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht: er steht im Arbeits- oder Tarifvertrag und ist in dieser Summe nicht enthalten.

Zum Weiterlesen: Überstunden 2026: Berechnung, Zuschläge und Schwellen erklärt und Arbeitszeitmanagement im Handel: der komplette Leitfaden 2026.