Pausen am Arbeitsplatz: was das Arbeitsgesetzbuch wirklich sagt
Die Grundregel: 20 Minuten ab 6 Stunden
Das französische Arbeitsgesetzbuch ist eindeutig (Artikel L3121-33): Sobald die tägliche Arbeitszeit 6 Stunden erreicht, hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine Pause von mindestens 20 zusammenhängenden Minuten. Das ist ein Mindestwert: Tarifvertrag oder betriebliche Übung können mehr vorsehen, niemals weniger.
Diese Pause muss echt sein. Ein Mitarbeiter, der in Pause sein soll, aber weiter verfügbar bleibt (Kunden bedienen, die Kasse im Blick behalten), ist nicht wirklich in Pause: diese Zeit bleibt tatsächliche Arbeitszeit.
Bezahlte oder unbezahlte Pause?
Das ist die Frage, die am häufigsten auftaucht. Standardmäßig ist die Pause keine tatsächliche Arbeitszeit: sie wird also weder vergütet noch bei den geleisteten Stunden mitgezählt, außer der Mitarbeiter bleibt dem Arbeitgeber zur Verfügung.
Konkret: Bei einem Arbeitstag von 9 Stunden Anwesenheit mit 1 Stunde Mittagspause zählt man in der Regel 8 gearbeitete Stunden. Diese Pausenstunde muss auf beiden Seiten abgezogen werden: im geplanten Dienstplan wie bei den erfassten Stunden.
Die Falle des Dienstplans ohne Pause
Hier ist der häufigste Fehler in der Filiale: Ein Manager plant einen durchgehenden Tag von 6 Stunden oder mehr, ohne eine Pause anzugeben. Die Software wendet die gesetzliche Pause dagegen beim Stempeln an. Ergebnis: Wenn der Dienstplan keine Pause vorsieht, die Erfassung sie aber abzieht, erscheint der Tag im Minus, obwohl er vollständig geleistet wurde.
Die gute Praxis ist einfach: tragen Sie die Pause immer in den Zeitblock ein, sobald ein Tag 6 Stunden überschreitet. Dienstplan und Erfassung zählen die Pause dann gleich, und das Stundenkonto bleibt korrekt. Ein gutes Dienstplan-Werkzeug schlägt Ihnen die Pause oberhalb dieser Schwelle ohnehin automatisch vor.
Die anderen Ruhezeiten, die man nicht verwechseln sollte
Die tägliche Pause ist nur ein Teil des Puzzles. Das Arbeitsgesetzbuch regelt außerdem:
- Die tägliche Ruhezeit: mindestens 11 zusammenhängende Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
- Die wöchentliche Ruhezeit: mindestens 35 zusammenhängende Stunden (24 Std. + die 11 Std. täglich), grundsätzlich am Sonntag.
- Die Höchstdauer: 10 Stunden pro Tag, 48 Stunden pro Woche (44 Std. im Durchschnitt über 12 Wochen).
Diese Regeln finden Sie in unserem Ratgeber zu den 7 Dienstplan-Regeln.
Was der Tarifvertrag ändern kann
Viele Tarifverträge im Handel sehen eine längere Pause vor oder in bestimmten Fällen eine bezahlte Pause. Prüfen Sie immer Ihren Text: er gilt, wenn er günstiger ist. Das Vorgehen erläutern wir in Tarifvertrag im Einzelhandel.
In der Praxis
Um auf der sicheren Seite zu sein: notieren Sie die Pause in jedem langen Tag, stellen Sie sicher, dass sie tatsächlich genommen wird, und lassen Sie Ihr Werkzeug die Schwellen prüfen. Das ist der beste Schutz gegen Streitigkeiten und gegen ein verfälschtes Stundenkonto. Um alles am selben Ort zu verbinden, siehe wie Squadra die Arbeitszeit verwaltet.
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