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Pausen am Arbeitsplatz: was das Arbeitszeitgesetz vorschreibt

Squadra Planning Team6 min
Pausen am Arbeitsplatz: was das Arbeitszeitgesetz vorschreibt

Die Grundregel: 30 Minuten ab sechs Stunden

Das Arbeitszeitgesetz ist eindeutig (§ 4 ArbZG): Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden zu unterbrechen, und von 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Ruhepause arbeiten. Das ist ein Mindestwert: der Tarifvertrag kann mehr vorsehen, niemals weniger.

Diese Pause muss echt sein. Ein Mitarbeiter, der in Pause sein soll, aber weiter verfügbar bleibt (Kunden bedienen, die Kasse im Blick behalten), ist nicht wirklich in Pause: diese Zeit bleibt tatsächliche Arbeitszeit.

Bezahlte oder unbezahlte Pause?

Das ist die Frage, die am häufigsten auftaucht. Standardmäßig ist die Pause keine tatsächliche Arbeitszeit: sie wird also weder vergütet noch bei den geleisteten Stunden mitgezählt, außer der Mitarbeiter bleibt dem Arbeitgeber zur Verfügung.

Konkret: Bei einem Arbeitstag von 9 Stunden Anwesenheit mit 1 Stunde Mittagspause zählt man in der Regel 8 gearbeitete Stunden. Diese Pausenstunde muss auf beiden Seiten abgezogen werden: im geplanten Dienstplan wie bei den erfassten Stunden.

Die Falle des Dienstplans ohne Pause

Hier ist der häufigste Fehler in der Filiale: Ein Manager plant einen durchgehenden Tag von 6 Stunden oder mehr, ohne eine Pause anzugeben. Die Software wendet die gesetzliche Pause dagegen beim Stempeln an. Ergebnis: Wenn der Dienstplan keine Pause vorsieht, die Erfassung sie aber abzieht, erscheint der Tag im Minus, obwohl er vollständig geleistet wurde.

Die gute Praxis ist einfach: tragen Sie die Pause immer in den Zeitblock ein, sobald ein Tag sechs Stunden überschreitet. Dienstplan und Erfassung zählen die Pause dann gleich, und das Stundenkonto bleibt korrekt. Ein gutes Dienstplan-Werkzeug schlägt Ihnen die Pause oberhalb dieser Schwelle ohnehin automatisch vor.

Die anderen Ruhezeiten, die man nicht verwechseln sollte

Die tägliche Pause ist nur ein Teil des Puzzles. Das Arbeitszeitgesetz regelt außerdem:

  • Die tägliche Ruhezeit (§ 5 ArbZG): mindestens 11 ununterbrochene Stunden nach Ende der täglichen Arbeitszeit.
  • Der Sonntag (§ 11 ArbZG): mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. Wer an einem Sonntag arbeitet, bekommt einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen; bei einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, innerhalb von acht Wochen.
  • Die Höchstdauer (§ 3 ArbZG): acht Stunden werktäglich, ausnahmsweise zehn, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Diese Regeln finden Sie in unserem Ratgeber zu den 7 Dienstplan-Regeln.

Was der Tarifvertrag ändern kann

Viele Tarifverträge im Handel sehen eine längere Pause vor oder in bestimmten Fällen eine bezahlte Pause. Prüfen Sie immer Ihren Text: er gilt, wenn er günstiger ist. Das Vorgehen erläutern wir in Tarifvertrag im Einzelhandel.

In der Praxis

Um auf der sicheren Seite zu sein: notieren Sie die Pause in jedem langen Tag, stellen Sie sicher, dass sie tatsächlich genommen wird, und lassen Sie Ihr Werkzeug die Schwellen prüfen. Das ist der beste Schutz gegen Streitigkeiten und gegen ein verfälschtes Stundenkonto. Um alles am selben Ort zu verbinden, siehe wie Squadra die Arbeitszeit verwaltet.

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